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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO · Stand: Oktober 2026

Vertragsparteien

Verantwortlicher („Auftraggeber“): der Betrieb, der Dienstbit nutzt, vertreten durch die Person, die den Betrieb registriert bzw. diesen Vertrag in der App bestätigt hat.

Auftragsverarbeiter („Auftragnehmer“): Julian Peissert, Griesweg 5, 6116 Weer, Österreich, kontakt@planfuchs.at.

Der Vertrag wird elektronisch geschlossen, indem der Auftraggeber ihn bei der Registrierung oder in der App bestätigt. Zeitpunkt und Fassung der Bestätigung werden gespeichert. Der Auftraggeber erhält die bestätigte Fassung per E-Mail und kann sie jederzeit auf dieser Seite abrufen.

1. Gegenstand und Dauer

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Web-App Dienstbit bereit und verarbeitet dabei personenbezogene Daten in dessen Auftrag. Der Vertrag gilt, solange der Auftraggeber Dienstbit nutzt, und endet automatisch mit dem Ende der Nutzung.

2. Art, Zweck und Umfang

ZweckDienstplanung, Arbeitszeiterfassung, Führung von Überstunden- und Urlaubskonten, Abwicklung von Anträgen, Nachvollziehbarkeit von Änderungen
BetroffeneBeschäftigte, Lehrlinge und Leitung des Auftraggebers
DatenartenName, Rolle, E-Mail-Adresse, Wochenstunden, Urlaubsanspruch, Schichten, Arbeitszeiten, Salden, Abwesenheiten einschließlich Krankenstand (ohne Diagnose), Anträge, Notizen, Anmeldezeitpunkte, Änderungsprotokoll (wer hat wann was geändert), Push-Abos
Art der VerarbeitungSpeichern, Anzeigen, Berechnen, Benachrichtigen, Ausdrucken, Exportieren, Sichern, Löschen

3. Weisungen

Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag und aus der Nutzung der App; weitere Weisungen erteilt der Auftraggeber per E-Mail. Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken findet nicht statt.

4. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer und alle Personen, die für ihn Zugriff auf die Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet (§ 6 DSG). Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragnehmer trifft insbesondere folgende Maßnahmen (Art. 32 DSGVO):

Die Maßnahmen dürfen weiterentwickelt werden, solange das Schutzniveau nicht sinkt.

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber genehmigt folgende Unterauftragsverarbeiter:

Google Ireland LimitedGordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland – Google Firebase und Google Cloud: Datenbank und Sicherungen in Frankfurt, Server-Funktionen für Push-Nachrichten und E-Mails in Frankfurt, Hosting, Anmeldung (Firebase Authentication, betrieben in den USA), App Check mit Google Cloud Fraud Defense. Grundlage sind die Firebase Data Processing and Security Terms bzw. das Google Cloud Data Processing Addendum. Für Übermittlungen an Google LLC (USA) gilt das EU-US Data Privacy Framework (Google LLC ist zertifiziert), ersatzweise die EU-Standardvertragsklauseln.
World4You Internet Services GmbHWolfgang-Pauli-Straße 2, 4020 Linz, Österreich – Versand der E-Mails (Bestätigung der E-Mail-Adresse, neues Passwort, Bestätigung der Bedingungen) über das Postfach noreply@planfuchs.at.

Über neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragnehmer mindestens 30 Tage vorher. Der Auftraggeber kann innerhalb dieser Frist widersprechen; dann kann jede Seite den Vertrag zu dem Zeitpunkt beenden, ab dem der neue Unterauftragsverarbeiter tätig würde.

7. Unterstützung des Auftraggebers

8. Löschung und Rückgabe

Der Auftraggeber kann seine Daten jederzeit selbst in der App exportieren (Einstellungen → „Daten exportieren“, maschinenlesbares JSON-Format) und den Betrieb samt allen Daten selbst löschen; die Löschung wirkt sofort, in den Sicherungen nach spätestens 14 Wochen. Daneben stellt der Auftragnehmer nach Vertragsende auf Wunsch einen Export der Daten zur Verfügung und löscht sie spätestens 30 Tage nach Vertragsende, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht.

9. Nachweise und Kontrollen

Der Auftragnehmer stellt alle nötigen Informationen zum Nachweis dieser Pflichten bereit und ermöglicht Überprüfungen durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Prüfer nach rechtzeitiger Ankündigung.

10. Schlussbestimmungen

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen. Bei Widersprüchen hat dieser Vertrag Vorrang. Es gilt österreichisches Recht; Gerichtsstand ist Innsbruck.