Urlaub in Österreich: kurz erklärt
Der gesetzliche Urlaub beträgt in Österreich 30 Werktage (sechs Werktage pro Woche gerechnet), das sind fünf Wochen. Nach 25 Dienstjahren sind es 36 Werktage, also sechs Wochen (Urlaubsgesetz § 2). Viele Betriebe rechnen den Anspruch in Arbeitstage oder – wie Dienstbit – in Stunden um.
Dienstbit zeigt den Urlaub in Stunden, damit Urlaub, Zeitausgleich und Zeitkonto in einer Einheit zusammenpassen. Rechtlich wird Urlaub aber in Arbeitstagen verbraucht: Bei gleich langen Arbeitstagen ergibt das dasselbe. Arbeitet jemand unterschiedlich lange Schichten, ist laut Oberstem Gerichtshof (2025) tageweise zu rechnen – stimm die Umrechnung in diesem Fall mit deiner Lohnverrechnung ab.
Zeitausgleich ist kein Urlaub: Beim Zeitausgleich baut jemand Plusstunden ab. In Dienstbit zählt ein Zeitausgleich deshalb nicht als Arbeitszeit, und das Zeitkonto sinkt um diese Stunden. Der Urlaubsanspruch bleibt unberührt.
Details wie den Urlaub im ersten Arbeitsjahr oder die Verjährung regelt das Urlaubsgesetz, manches zusätzlich der Kollektivvertrag deiner Branche. Im Zweifel helfen die Wirtschaftskammer oder die Arbeiterkammer weiter.